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AGB

 

 §1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§2 Vertragsabschluss

1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangabe - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
2. Der Käufer ist 12 Wochen an seinen Auftrag gebunden.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

 

§3 Preise, Preisänderungen, Leergut

1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2. Die Preise verstehen sich incl. MWSt, incl. Sektsteuer und incl. Glas, frei Haus ab 60 Flaschen.
3. Soweit zwischen den Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

 

§4 Lieferzeiten

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

 

§5 Versand und Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Sitz des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Bei Mindermengen wird der Bahn- Post- oder Speditionsversand zum Selbstkostenpreis berechnet.


§6 Gewährleistung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Wochen.
3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.

 

§7 Haftungsbegrenzung

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung.

 

§8 Eigentumsvorbehalte

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zusteht, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
2. Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer ist gemäß §13 Abs.3 Verbrauchekreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

 

§9 Zahlung

1. Zahlung können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von ihm angegebenes Bankkonto erfolgen.
2. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar sofort und ohne Abzug von Skonto.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten und Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§10 Proben

1. Proben werden gegen Rechnung abgegeben.

 

§11 Ersatzangebot

1. Sollte bei Auftragserteilung der gewünschte Jahrgang vergriffen sein, so ist der Verkäufer berechtigt, die gleiche Sorte eines anderen Jahrganges zu liefern.